Für ein neues Verständnis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe - Schulsozialarbeit an allen Schulen
Schulsozialarbeit als sozialpädagogisches Angebot: Ausfinanzierung durch Bund, Länder und Kommunen, als Regelleistung im Jugendhilferecht SGB VIII mit einem neuen Paragraphen (schulbezogene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit), Bundesprogramm mit Länderbeteiligung zur flächendeckenden Finanzierung, Verhandlungen mit den Bundesländern zur Gewährleistung an allen Schulen (einheitliche Qualitäts- und Ausstattungsstandards, Einsatz qualifizierter Beschäftigter, tariflich abgesicherte und unbefristete Arbeitsverträge, Finanzierungssicherung, Zeitplan), Entwurf zur Aufhebung des Kooperationsverbots im Grundgesetz, Erhalt aller bestehenden Stellen sowie Angebotsstrukturen