Für ein integrationsförderndes, menschenrechtskonformes und humanitär ausgewogenes Zuwanderungsgesetz (G-SIG: 16012020)
Verbesserung der Regelungen zur Zuwanderung, zur Integrationsförderung und zur Wahrung des Flüchtlingsschutzes, u.a. durch Schutz des Familienzusammenhalts, Schutz vor Zwangsverheiratung, Ausweitung der Integrationskurse, Entschärfung der Ausweisungstatbestände, Erleichterung der Einbürgerung, Beachtung der Menschenrechte, Umsetzung der EU-Richtlinien zum Schutz von Flüchtlingen (EU-Qualifikationsrichtlinie), Änderung § 25 Aufenthaltsgesetz zur Vermeidung von Kettenduldungen, Aufnahme der Vorschriften der Richtlinie 2003/9/EG (Aufnahmerichtlinie) in das Asylbewerberleistungsgesetz (für traumatisierte Asylbewerber und Opfer von Menschenhandel), Erteilung des Aufenthaltsrechts bei Härtefällen auch über das Strafverfahren hinaus, Entkriminalisierung der Verstöße gegen die Residenzpflicht für Asylsuchende, kein eigenständiges Festnahmerecht für Ausländerbehörden u.v.m. <p> </p>