Für ein effektives, europataugliches und wirtschaftsfreundliches Umweltrecht (G-SIG: 16010256)
Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz: Gesetzgebungskompetenz des Bundes, keine Abweichungsgesetzgebung für die Länder, Abschaffung der Erforderlichkeitsklausel im Abfallrecht, Aufnahme bisher nicht berücksichtigter Bereiche <p> </p>