Für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts
Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit von Wahlausschlüssen erst nach der Europawahl 2019 wegen Verbot von Wahlrechtsänderungen unmittelbar vor einer Wahl: vorgesehene Änderungen in den Bereichen Aufhebung von Wahlausschlüssen, Einführung einer Wahlrechtsassistenz und Klarstellung zur Wahlfälschung (unzulässige Nutzung der Assistenz), geplantes Inkrafttreten zum 1. Juli 2019