Für Behörden und Gerichte bindende Drittstaatenregelung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung weiterhin die Äußerung des BMI zu früheren Verfassungsbeschwerden, wonach nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Sinn der Drittstaatenregelung mit der gesetzlich festgelegten Sicherheit eines Drittstaates zugleich für die Behörden und Gerichte bindend bestimmt sei, dass der aus einem solchen Staat eingereiste Ausländer in einem umfassenden, das Asylrecht übergreifenden Sinne sicher sei und dass der Begriff der Sicherheit dabei die Einhaltung der Menschenrechte entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention einschließt (BVerfGE 94, 49, www.servat.unibe.ch/dfr/bv094049.html)?