Funktionstüchtigkeit der aus dem Hamburger Hafen exportierten gebrauchten Elektrogeräte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung die bei "SPIEGEL ONLINE" veröffentlichte Schätzung bestätigen, dass die Hälfte der Gebrauchtexporte von Elektrogeräten aus dem Hamburger Hafen keine funktionierenden Geräte sind<br /> (www.spiegel.de/wirtschaft/nigeria-wie-elektroschrott-aus-deutschland-das-land-verseucht-a-1155116.html) und somit laut geltendem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht exportiert werden dürfen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die effektive Umsetzung der Bestimmungen des novellierten ElektroG an den deutschen Außengrenzen umzusetzen?