Funkfrequenzen für Medien und Kultur dauerhaft erhalten
Einsatz auf nationaler und internationaler Ebene zum Nutzung des Frequenzbandes 470-694 MHz für den terrestrischen Rundfunk und den Einsatz drahtloser Produktionsmittel bis zum Jahr 2030, Identifizierung alternativer Frequenzbereiche, Harmonisierung der Funkfrequenzbereiche, Aufhebung der 200KHz-Regelung für Funkmikrofone, Erstellung einer Studie zum Umfang der Spektrumsnachfrage durch drahtlose Produktionsmittel, Untersuchungen zum Einsatz neuer Techniken (z.B. 5G), diesbzgl. Berichterstattung an den Deutschen Bundestag