Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV)
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten