Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für den Dienst in den Streitkräften im Frieden durch Überführung der Regelungen betr. freiwilligen Wehrdienst aus dem Wehrpflichtgesetz in das Soldatengesetz; <br /> Änderung §§ 1, 9, 20, 31 und 77 sowie Einfügung §§ 58b bis 85h Soldatengesetz, Änderung § 2 und Aufhebung Abschnitt 7 Wehrpflichtgesetz sowie weitere Folgeänderungen in weiteren 13 Gesetzen; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 796/12 GESTA H006