Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 14019408)
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen an die Aufstellung von Bewerbern durch Parteien (BVerfGE 89, 243, 259f), Entschließung des Bundestages vom 4.2.1994 (Drs 12/6733, S. 3) zum 3. Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes betr. Verwendung von Wahlumschlägen <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Bundeswahlgesetz: Erleichterung der Gewinnung von Wahlvorständen, Beschränkung der Einsicht in das Wählerverzeichnis auf die Angaben zur eigenen Person, Präzisierung der Anforderungen an die Aufstellung von Bewerbern durch Parteien, Abschaffung der amtlichen Wahlumschläge, Neuregelung der Erstattung der Bundestagswahlkosten an die Länder; Neufassungsermächtigung. Es können geringfügige Mehrausgaben durch die mögliche Erhöhung der Zahl der Beisitzer entstehen. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Abrechnung der Erstattung der Bundestagswahlkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wahlrecht/Wahlrechtsänderungen betr. Bundeswahlgesetz * Wahlkampfkosten/Neuregelung der Erstattung der Bundestagswahlkosten an die Länder