Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (G-SIG: 12020224)
<b>Bezug:</b> Neunter Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG (BT Drs 12/1920) <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Bedarfssätze in den alten Bundesländern zum Herbst 1992 um durchschnittlich 6 v.H. und der Freibeträge im gesamten Bundesgebiet um durchschnittlich 3 v.H. jeweils zum Herbst 1992 und zum Herbst 1993, Aktualisierung der Höchstbeträge aufgrund des Anstiegs der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsbemessungsgrenzen, Anhebung des Grundbedarfs in den neuen Ländern zum Herbst 1992 und volle Angleichung an das Westniveau zum Herbst 1993, Anhebung des Wohnbedarfs und Regelung des Wohnzuschlags nach der Härteverordnung zur individuellen Erhöhung der Förderungsleistung in den neuen Ländern, Einbeziehung von im Inland förderungsberechtigten Ausländern in die Auslandsförderung, Änderung der Förderungsart für Auszubildende, denen wegen einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes Ausbildungsförderung über die Förderungsdauer hinaus geleistet wird; Änderung zahlreicher §§ des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Änderung § 9 der Härteverordnung, Neufassungsermächtigung. Die Mehrkosten für die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz betragen 4,135 Mrd DM (1992), 4,110 Mrd DM (1993), 3,610 Mrd DM (1994) und 3,230 Mrd DM (1995), wobei der größte Anteil auf den Bund entfällt. Die Ansätze des Bundes liegen im Rahmen der in der Finanzplanung vorgesehenen Beträge. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Förderung der in West-Berlin wohnenden und in Ost-Berlin Studierenden nach West-Bedarfssätzen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Anhebung von BAföG-Leistungen in den neuen Bundesländern * Wohnung/Anhebung des Wohnbedarfs und Regelung des Wohnzuschlags betr. BAföG in den neuen Bundesländern * Ausländischer Student/Einbeziehung förderungsberechtigter Ausländer in die Auslandsförderung gem. BAföG * Auslandsstudium/Einbeziehung förderungsberechtigter Ausländer in die Auslandsförderung gem. BAföG * Frauenarbeit/Änderung der BAföG-Förderung zugunsten von Frauen mit Kind * Familienlastenausgleich/Änderung der BAföG-Förderung zugunsten von Frauen mit Kind * Berlin, Land/Förderung der in West- Berlin wohnenden und in Ost-Berlin Studierenden nach West- Bedarfssätzen