Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 12020437)
<b>Bezug:</b> Diätenbericht der Bundestagspräsidentin vom 15.10.1992 (BT Drs 12/ 3470) Siehe auch B13 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 11 und 12 des Abgeordnetengesetzes: Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 2,35 v.H. von 10.128 DM auf 10.366 DM, Erhöhung der Kostenpauschale um 3,69 v.H. von 5.765 DM auf 5.978 DM; Änderung § 9 des Europaabgeordnetengesetzes: Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments um 2,35 v.H. von 10.128 DM auf 10.366 DM. Es entstehen Mehrkosten von 2,3 Mio DM im Jahre 1992 und von 4,6 Mio DM im Jahre 1993. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Diätenerhöhung 1992 * Europaabgeordnetengesetz/Diätenerhöhung 1992 für die deutschen Mitglieder des EP