Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
Übermittlung monatlicher statistischer Informationen über Warenaus- und -eingänge, Anhebung der Schwellen der Werte von jährlichen Warenbewegungen der am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmenden Unternehmen zur Festsetzung der Berichtspflichtigkeit, Entlastung der meldepflichtigen Unternehmen