Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes, Anpassung an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, Ausweitung der Vorschriften für das Weiterverwenden von Betäubungsmitteln in Alten- und Pflegeheimen und in Hospizen auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), Regelungen für den Betäubungsmittel-Notfallvorrat, Festlegung einer Höchstverschreibungsmenge für Tapentadol, Änderung einer Vorschrift für das Formblatt für das Betäubungsmittelrezept