Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (G-SIG: 10020320)
<b>Inhalt:</b> Änderung des § 63 Weingesetz: Zulassung ausländischer Deckrotweine zu inländischem Rotwein in vermindertem Umfang bis zum 30. Juni 1989. Durch das Gesetz entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wein