Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKGÄndG)
Effektive Ausgestaltung des Infrastrukturwettbewerbs im Rahmen der Koordinierung von Bauarbeiten und Beseitigung von Fehlanreizen beim öffentlich geförderten Glasfaserausbau: Ergänzung bisheriger Regelungen mit einer Ausformung der Unzumutbarkeit eines Koordinierungsantrags, Einführung eines Überbauschutzes für den Überbau eines öffentlich geförderten Glasfasernetzes mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen bei Vorliegen eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs;<br /> Änderung § 77i Telekommunikationsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Informationen zur standortbezogenen Netzabdeckung, Buß- und Zwangsgelder bei Verstößen gegen Versorgungsverpflichtungen;<br /> Erneute Änderung § 77i Telekommunikationsgesetz, zusätzliche Änderung und Einfügung versch. §§ Telekommunikationsgesetz; Verordnungsermächtigung