Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Verbesserung der Verkehrssicherheit durch einfachere und transparentere Regelungen zum Punktsystem und Verkehrszentralregister: Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen und Tilgungshemmung, feste Tilgungsfristen für Verkehrsverstöße sowie einheitlicher Beginn mit dem Tag der Rechtskraft, Schaffung eines Kategoriensystems mit ein bis drei Punkten für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne bzw. mit Entziehung der Fahrerlaubnis, Ersetzung der Begriffe "Verkehrszentralregister" durch "Fahreignungsregister" sowie "Mehrfachtäter-Punktsystem" durch "Fahreignungs-Bewertungssystem", Neuregelungen zum Fahreignungsregister, Fahreignungs-Bewertungssystem sowie zum Fahreignungsseminar;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ Straßenverkehrsgesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ Fahrlehrergesetz, Folgeänderungen in 6 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Weiterführung des Punktestandes bei Verlängerung der Fahrerlaubnis, Fortführung des Punkterabatts im Interesse der Förderung des Fahreignungsseminars, Vereinfachung der Registerführung, Einsatz externen Personals bei der Überwachung der Einführungsseminare für Lehrgangsleiter, Folgeänderung der Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze, Erweiterung anzuwendender Vorschriften und Klarstellungen; Annahme einer Entschließung: zeitnahe Überarbeitung der Bußgeldkatalog-Verordnung hinsichtlich des Gefüges der Regelsätze;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Straßenverkehrsgesetz sowie § 33 Fahrlehrergesetz, Änderung § 12 Güterkraftverkehrsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Viertes Gesetz zur …), Beibehaltung des Drei-Punkte-Systems, Punkteabbau von einem Punkt nach freiwilligem Besuch eines Fahreignungsseminars, Verlängerung der Aufbewahrungsfrist personenbezogener Daten, gesetzliche Festschreibung der Evaluierung des Fahreignungsseminars nach fünf Jahren, Bestimmung der Anforderungen an die Qualitätssicherungssysteme und Regeln für die Durchführung der Qualitätssicherung in einer Rechtsverordnung;<br /> Erneute Änderung und Einfügung versch. §§ Straßenverkehrsgesetz sowie Fahrlehrergesetz<br /> <br /> <strong>Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren: </strong>Änderung und Ergänzung der Fahrerlaubnis-Verordnung zur Speicherung weiterer Verkehrsverstöße im neuen Fahreignungsregister und Bewertung mit Punkten: Unterschreitung der zulässigen Stützlast um mehr als 50 Prozent sowie unzulässiges Parken vor Feuerwehr- oder Rettungszufahrten (ein Punkt), noch nicht vorgesehene Fälle unerlaubten Entfernens vom Unfallort (zwei Punkte), Erhöhung des Bußgeldregelsatzes für das Nicht-Führen oder Nicht-Aushändigen des Fahrtenbuches, Straffung des Fahreignungsseminars zur Kostenreduzierung; Verfahrenszusagen betr. Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR Drs 810/12)