Fünftes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
<div>Rückkehr zu Prinzipien des Staatsangehörigkeitsrechts von vor dem 1. Januar 1991: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich durch Geburt im Wege des Ius sanguinis, Einbürgerung als Ermessensentscheidung im Einzelfall und bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten;</div> Änderung und Aufhebung versch. §§ Staatsangehörigkeitsgesetz