Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Erhöhung der Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 um insgesamt 5,25 Mrd Euro zur finanziellen Unterstützung der Länder im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (insbesondere zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs), Dynamisierung der Zuweisungen zur Planungssicherheit der Länder;<br /> Änderung §§ 5 und 6 sowie Neufassung bisherige Anlage als Anlage 3 Regionalisierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Klimapaket der Bundesregierung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Annahme der Vorlage;<strong> </strong>Annahme einer Entschließung: zeitnahe Evaluation des Eisenbahnregulierungsgesetzes zur Ermittlung von Trassen- und Stationsentgelten, Verausgabung der derzeitigen Ausgabereste bei den Regionalisierungsmitteln im Sinne des Regionalisierungsgesetzes