Fünftes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (G-SIG: 09020266)
<b>Bezug:</b> BVerfGE 11, S. 168; BVerfGE 40, S. 196 (zum Güterkraftverkehr); BVerwGE 51, S. 235 Länderverkehrsministerkonferenz, Sitzung am 16.11.81 <br><br><b>Inhalt:</b> Einschränkung der Übertragbarkeit der Genehmigungen im Taxiverkehr, Verbesserung der Abgrenzung von Taxi- und Mietwagenverkehr, Konkretisierung der Genehmigungsvergabe im Taxiverkehr und Aktualisierung der betrieblichen, verkehrlichen und tarifrechtlichen Vorschriften für den Taxiverkehr, Änderung zahlreicher Paragraphen des Personenbeförderungsgesetzes. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Übertragung von Genehmigungen für den Taxiverkehr ist nur noch zusammen mit dem Unternehmen selbst oder mit abgrenzbaren Teilen desselben zulässig. Enumerative Aufzählung der Kriterien, die bei der Vergabe neuer Taxigenehmigungen zu berücksichtigen sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Taxi * Mietwagen