Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (G-SIG: 11020340)
<b>Bezug:</b> Siehe auch E07 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung und wirksamere Ausgestaltung der bestehenden Instrumente der Fusions- und Verhaltenskontrolle im Hinblick auf die Situation im Handel und Beseitigung nicht mehr gerechtfertigter Sondervorschriften in den Ausnahmebereichen: Erweiterung der bei der Feststellung einer überragenden Marktmacht zu berücksichtigenden Elemente um nachfragebezogene Elemente (§ 22 Abs. 1), wirksamere Gestaltung der Vorschrift gegen die unbillige Behinderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Wettbewerber mit überlegener Marktmacht (§ 26 Abs. 4), Einschränkung des Diskriminierungsverbots insbesondere hinsichtlich der Belieferung für relativ marktstarke Unternehmen (§ 26 Abs. 2), Einführung eines Freistellungstatbestands für Einkaufskooperationen (§ 5c), Einschränkung von Ausnahmeregelungen im Ausnahmebereich Verkehr (§ 99), Einführung eines Verbotsprinzips im Ausnahmebereich Banken und Versicherungen (§ 102), wirksamere Ausgestaltung der gesetzlichen Befristung von Gebietsschutzverträgen der Energieversorgungswirtschaft und flexiblere Fassung des Durchleitungstatbestands (§§ 103, 103a), Verbesserung des Zusammenschlußbegriffs zur Vermeidung von Umgehungspraktiken gegenüber der Fusionskontrolle (§ 23 Abs. 2), Einschränkung der Anzeigepflicht bei Unternehmenszusammenschlüssen (§ 23 Abs. 1 und 5), Anpassung der Verfahrensvorschriften zur Konfliktlösung zwischen Geheimnisschutz und rechtlichem Gehör in Beschwerdeverfahren (§§ 70 und 71); Änderung § 11 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verzicht auf ein Anmeldeverfahren für Einkaufskooperationen, Beschränkung der Übermittlung von statistischen Angaben an die Monopolkommission auf aggregierte Daten, Geltung des Diskriminierungsverbots für marktstarke Unternehmen nur noch im Verhältnis zu kleinen und mittleren Unternehmen, Erleichterung des Beweisverfahrens für benachteiligte Wettbewerber. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wettbewerb/Verbesserung durch Kartellnovelle * Fusionskontrolle/ Verbesserung durch Kartellnovelle * Handel/Wettbewerbsverbesserungen durch Kartellnovelle * Mittelständisches Unternehmen/ Wettbewerbsverbesserungen durch Kartellnovelle * Diskriminierungsverbot/Einschränkung durch Kartellnovelle * Einkaufsgemeinschaft/Freistellung durch Kartellnovelle * Verkehr/ Einschränkung von Ausnahmeregelungen durch Kartellnovelle * Kreditgewerbe/Einschränkung von Ausnahmeregelungen durch Kartellnovelle * Versicherungsgewerbe/Einschränkung von Ausnahmeregelungen durch Kartellnovelle * Energieversorgungsunternehmen/Wettbewerbsverstärkung durch Kartellnovelle * Unternehmenszusammenschluß/Einschränkung der Anzeigepflicht durch Kartellnovelle * Allgemeine Geschäftsbedingungen/Änd. § 11 AGB durch Kartellnovelle * Einkaufsgemeinschaft/Verzicht auf ein Anmeldeverfahren für Einkaufskooperationen * Statistik/Beschränkung der Übermittlung von statistischen Angaben an die Monopolkommission auf aggregierte Daten * Monopolkommission/Beschränkung der Übermittlung von statistischen Angaben an die Monopolkommission auf aggregierte Daten * Diskriminierungsverbot/Geltung des Diskriminierungsverbots für marktstarke Unternehmen nur noch im Verhältnis zu kleinen und mitteleren Unternehmen * Mittelständisches Unternehmen/Geltung des Diskriminierungsverbots für marktstarke Unternehmen nur noch im Verhältnis zu kleinen und mittleren Unternehmen * Unlauterer Wettbewerb/Erleichterung des Beweisverfahrens für benachteiligte Wettbewerber