Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
<span>Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Strukturen der Filmwirtschaft: Neugewichtung der Förderung insbesondere im Bereich Projektfilm-, Drehbuch- und Absatzförderung, Stärkung der Filmstoffentwicklung, Einführung einer Autorenberatungsstelle, Förderung von Vorstufen eines verfilmbaren Drehbuchs, Neustrukturierung der Abspielförderung, Entwicklung konkreter Förderungsmaßnahmen aus dem Abgabenaufkommen der Filmförderungsanstalt, Einbeziehung neuer Marktentwicklungen und Verwertungsformen (u.a. Video-on-Demand);<br /> Änderung versch. §§ Filmförderungsgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Erweiterung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt um die Prüfung nachhaltiger Beschäftigungseffekte in Verbindung mit Fördermaßnahmen, Aufnahme eines weiteren Produzenten in den Verwaltungsrat, alleiniges Benennungsrecht der Produzentenallianz für ein Mitglied in der Vergabekommission, Beibehaltung der von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft gemessenen Vorführdauer, redaktionelle Bereinigungen, Regelung zur Sperrfrist für die entgeltliche Video-on-Demand-Auswertung, ausschließliche Nutzung des Prädikats „besonders wertvoll“ der Filmbewertungsstelle Wiesbaden für Spitzenförderung, Regelung zum Mindeststammkapital für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Klarstellung zu Eigenleistungen und Lizenzvorabverkäufen, keine Einrichtung einer Autorenberatungsstelle, Abgabepflicht der Kinos vom Nettoumsatz;<br /> <span><span style="font-style: italic;">Annahme einer Entschließung:</span> Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Filmwirtschaft, Erhaltung und Weiterentwicklung von Qualität und Vielfalt des Filmschaffens, Erhaltung der Kinolandschaft angesichts des digitalen Kinos, Förderung des Filmnachwuchses, Beratung der laufenden Evaluierung des Deutschen Film Förderfonds (DFFF), Berücksichtigung besonderer Probleme wie Piraterie und Rechteentbündelung, Förderung von Filmen in regionalen Sprachen, Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen gegenüber der US-Filmindustrie, Lösungssuche für Fristverkürzung bei Arbeitslosengeldansprüchen von Schauspielern; Unterrichtung an den Ausschuss für Kultur und Medien über Einhaltung der Tarifverträge, über Auswirkungen unbekannter Nutzungsarten auf die Urheberrechte (§ 31 a UrhG) sowie über Möglichkeiten einer Spitzenförderung für erfolgreiche Regisseure, transparentes Verfahren für den Deutschen Filmpreis, Sicherung des Filmerbes, Stärkung der Bundesinitiative „Vision Kino“ und Förderung der Präsenz des deutschen Films im Ausland</span></span><br /> <br /> </span>