Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
Finanzielle Förderung bei zusätzlicher Einrichtung von dualen Ausbildungsplätzen für förderungsbedürftige Altbewerber allgemeinbildender Schulen ("Ausbildungsbonus"), probeweise Einführung einer sog. Berufseinstiegsbegleitung betr. individuelle Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher zur Eingliederung in eine berufliche Ausbildung, Förderung einer Zweitausbildung in Ausnahmefällen; Befristungen, Förderungsvoraussetzungen;<br /> Auml;nderung § 60 sowie Einfügung §§ 421r und 421s Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung §71b Viertes Buch Sozialgesetzbuch;<br /> Vorratsbeschluss betr. Streichung §§ 421r und 421s Drittes Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2016<br /> <br /> Nach Modellrechnungen werden für die BA bis 2014 Mehrausgaben in Höhe von 690 Mio. Euro sowie jährliche Mehrkosten von etwa 3 Mio. Euro erwartet.<br /> <br /> Bezug: Konzept der Bundesregierung "Jugend – Ausbildung und Arbeit" als Teil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" vom 9. Januar 2008 betr. Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis 2010<br /> Siehe auch G039<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;"> Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Anpassungen der Zielgruppe bei Umfang und Leistungsanspruch, Änderungen bei unternehmensseitigen Fördervoraussetzungen, Leistungsberechnung und Zahlungsverfahren, Kooperationspflichten für die Berufseinstiegsbegleitung;<br /> Änderung §§ 421r und 421s Drittes Buch Sozialgesetzbuch