Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (G-SIG: 15019681)
<strong>Bezug:</strong> Zukunftsprogramm "Agenda 2010" Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 17. März 2005 (PlPr 15/166) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Fortsetzung der Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010: Verlängerung der befristeten arbeitsmarktpolitischen Instrumente im 3. Buch Sozialgesetzbuch bis Ende 2007, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer, Erleichterung befristeter Beschäftigungen, einheitliche Frist von drei Monaten für die Arbeitssuchendmeldung; Änderung versch. §§ 3., 2. und 6. Buch Sozialgesetzbuch, Sozialgerichtsgesetz sowie Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit entstehen Kosten von bis zu 278 Mio. Euro jährlich. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer, Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Agenda 2010/Fortsetzung der Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 * Arbeitsmarkt/Verlängerung der befristeten arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB III bis Ende 2007 * Älterer Arbeitnehmer/ Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer * Befristetes Arbeitsverhältnis/Erleichterung befristeter Beschäftigungen * Sozialgesetzbuch III/Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze * Sozialgesetzbuch II/Änderung § 65 SGB II betr. Arbeitsförderung * Sozialgesetzbuch VI/Änderung §§ 237 und 252 SGB VI betr. Arbeitsförderung * Sozialgerichtsgesetz/Änderung § 85 SGG betr. Arbeitsförderung * Teilzeit- und Befristungsgesetz/Änderung § 14 TzBfG betr. Arbeitsförderung * Arbeitslosengeld/Verlängerung der Übergangsfrist bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer