Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
Anhebung der durch Einführung von Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachenkenntnissen zu knapp bemessenen Studien- und Prüfungszeit (Regelstudienzeit) auf 5 Jahre;<br /> Änderung §§ 5a und 5d Deutsches Richtergesetz<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Zustimmungsbedürftigkeit<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung")); rechtsförmliche Änderungen;<br /> Erneute Änderung §§ 5a und 5d Deutsches Richtergesetz