Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Erhöhung der Jahreseinkommensgrenze für die Gewährung von Zweitkindergeld auf 18.3600 DM ab 1. Januar 1974;<br /> Änderung § 4 Bundeskindergeldgesetz
Erhöhung der Jahreseinkommensgrenze für die Gewährung von Zweitkindergeld auf 18.3600 DM ab 1. Januar 1974;<br /> Änderung § 4 Bundeskindergeldgesetz