Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (G-SIG: 12020172)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B29 <br><br><b>Inhalt:</b> Deutliche Erhöhung der für den mittleren und gehobenen Dienst geltenden Obergrenzen für Beförderungsämter zur adäquaten Besetzung vorhandener Funktionen höherer Besoldungsgruppen; Änderung § 26 Abs. 1 Satz Bundesbesoldungsgesetz. Bund und Ländern entstehen noch nicht quantifizierbare Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mittlerer Dienst/Erhöhung der Obergrenzen für Beförderungsämter * Gehobener Dienst/Erhöhung der Obergrenzen für Beförderungsämter