Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (5. BAföGÄndG) (G-SIG: 00020232)
<b>Bezug:</b> Parallelentwurf siehe N05 <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung der Schüler des Berufsgrundbildungsjahres in die Förderung nach dem BAföG. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Wirkungszeitraum der Erweiterung des Förderungsbereichs wird auf drei Jahre bis zum 1.8.81 befristet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsgrundbildungsjahr/Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes