Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (G-SIG: 10020300)
<b>Bezug:</b> Siehe auch Regierungsvorlage ähnlicher Materie I15 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 47 Bundes-Seuchengesetz: Ersetzung der jährlichen Röntgenuntersuchung von Lehrern durch einen einmaligen Tuberkulintest bei Eintritt in den Schuldienst, Wiederholungsuntersuchungen bei erhöhtem Erkrankungsrisiko an Tuberkulose. Das Gesetz führt beim Bund zu keinen zusätzlichen Kosten, bei Ländern und Gemeinden können die entstehenden Mehrkosten zum Teil durch gleichzeitige Einsparungen ausgeglichen werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Röntgenaufnahme * Lehrer * Tuberkulin * Tuberkulose * Strahlenschutz