Fünftes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (G-SIG: 12020617)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 185 Verwaltungsgerichtsordnung: Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften des § 73 Verwaltungsgerichtsordnung (Widerspruchsbescheide durch nächsthöhere Behörden) im Lande Mecklenburg-Vorpommern wegen Nichtbestehens von Landesmittelbehörden. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mecklenburg-Vorpommern, Land/Regelung für Widerspruchsbescheide durch nächsthöhere Behörden