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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-188360

Fünftes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (G-SIG: 10020028)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 453/82, s.a.GESTA/9.WP/S.464) <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der in der ZPO festgesetzten Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, Neufestsetzung der Tabellen, Änderung § 850 ZPO und § 59 Abs. 2 Konkursordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens nach Par. 850 ZPO liegt inzwischen zum Teil unter den Sozialhilfesätzen, daher kann der Schuldner den Unterschiedsbetrag als Sozialhilfe erhalten. Es erfolgte eine indirekte Befriedigung von Gläubigern aus öffentlichen Mitteln. Im Zuge der notwendigen Anhebung der Freigrenzen wird die Tabelle zu Par. 850 ZPO überarbeitet, in der die nach Einkommen und Anzahl der Unterhaltsberechtigten jeweils pfändbaren Arbeitseinkommen ausgewiesen sind. Die Aufhebung der Freigrenzen ist degressiv, d.h. sie fällt bei niedrigen Einkommen stärker aus als bei höheren. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zivilprozeßordnung/Änderung § 850 ZPO betr. Anhebung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen * Arbeitsentgelt/Änderung § 850 ZPO betr. Anhebung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen * Konkursordnung/Änderung § 59 Abs. 2 der Konkursordnung betr. Bestimmung der Ansprüche auf Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung als Konkursforderungen