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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-155185

Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 12020590)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.5.1977 zu Art. 112 GG (2 BvE 1/74; BVerfGE 45, S. 1) Siehe auch D70 <br><br><b>Inhalt:</b> Gesetzliche Regelung zur Bewilligung über- und außerplanmäßiger Haushaltsausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Maßgabe der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung in der Bundeshaushaltsordnung, Schaffung der Möglichkeit zur Aufgabendelegation bei der Gewährung von staatlichen Zuwendungen auf private Stellen, Umsetzung des Kabinettbeschlusses zur Einführung der sächlichen Bezeichnungsform bei den Bundesressorts ("Bundesministerium" statt "Bundesminister"); Änderung der §§ 29, 37, 38, 44 und 116 sowie zahlreicher anderer §§ Bundeshaushaltsordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Neufassung des § 91 Bundeshaushaltsordnung: Berechtigung des Bundesrechnungshofs zur Finanzkontrolle bei der Verlagerung öffentlicher Aufgaben auf juristische Personen des privaten Rechts unter besonderer Berücksichtigung privatisierter Unternehmen, Änderung der Vorabinformation der Mitglieder des Haushaltsausschusses im Fall vorveröffentlichter Berichte sowie des hierzu notwendigen Verfahrens gem. § 96 Bundeshaushaltsordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben/Gesetzliche Regelung zur Bewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben in der BHO * Verpflichtungsermächtigung (Haushaltsrecht)/Gesetzliche Regelung zur Bewilligung über- und außerplanmäßiger VE in der BHO * Zuwendung gem. Bundeshaushaltsordnung/Aufgabendelegation bei der Gewährung staatlicher Zuwendungen auf private Stellen * Bundesministerium/ Einführung der sächlichen Bezeichnungsform