Fünftes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Fünftes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
Anpassung der Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten und der Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder und der Gemeinden an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse: Lineare Erhöhung der Dienstbezüge um fünf vom Hundert, mindestens jedoch um 85 DM monatlich, ab 1. Februar 1976<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen