Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz - KOV - 5. AnpG-KOV -)
Erhöhung der Leistungen nach § 56 Bundesversorgungsgesetz um durchschnittlich 11,35 v. H., Änderung der einschlägigen Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes an die für die Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebenden Bestimmungen, Verbesserungen im Bereich der Elternversorgung, des Bestattungsgeldes und bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens;<br /> Änderung zahlreicher §§ Bundesversorgungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Alternativer Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 07/1008, siehe GESTA 7. WP G021; s. auch GESTA 7. WP G011