Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
Änderung der BHV1-Verordnung, Änderung der Schweinepest-Verordnung, Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen, Änderung der TSE-Überwachungsverordnung, Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, Änderung der Viehverkehrsverordnung, Änderung der Fischseuchenverordnung, Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung, Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung;<br /> redaktionelle Klarstellungen zur Untersuchung und zum Testalter von Rindern, Anpassung der virologischen Nachweisverfahren an wissenschaftliche Erkenntnisse, Anzeigepflicht bei der Brucellose, Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit, Verbringung von in einer Schlachtstätte geborenen Kälbern, serologische Untersuchungen bei Einhufern, Zulassung und Überwachung von Samendepots von Samen von Pferden, Schafen und Ziegen