Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Ein- und Ausfuhrvorschriften (G-SIG: 12021455)
Umsetzung tierseuchenrechtlicher EG-Bestimmungen zum innergemeinschaftlichen Handel in innerstaatliches Recht. Ablösung der Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft zum 1. Juli 1992 durch ein neues System von Kontrollen am Abgangsort