Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung (G-SIG: 11021672)
Einstufung von 71 Gemeinden und Kreise in eine höhere Mietenstufe. Klarstellende Regelungen zur Feststellung des Bezugsfertigkeitszeitpunkts; Bestimmungen zur Einkommensermittlung bei Heimbewohnern, die Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge beziehen