Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Übernahme der in den EU-Vergaberichtlinien durch Anpassung vorgegebenen Schwellenwerte in die Vergabeverordnung
Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Übernahme der in den EU-Vergaberichtlinien durch Anpassung vorgegebenen Schwellenwerte in die Vergabeverordnung