Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz (G-SIG: 12021943)
Anpassung der Nachweisführung des ausländischen Ursprungs einer Ware innerhalb des Verfahrens zur Erhebung von Beiträgen an die im Handelsverkehr bestehende Übung bei der Ausstellung von Warenbegleitpapieren