Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31. März 2025, Befreiung vom Erfordernis eines Aufenhaltstitels
Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31. März 2025, Befreiung vom Erfordernis eines Aufenhaltstitels