Fünfte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung (G-SIG: 14021465)
Änderung der VO idF vom 21.10.1999; Umsetzung von EG-Richtlinien; Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse; Kennzeichnungspflicht für bestimmte in der Nacherntebehandlung von Lagerkartoffeln eingesetzte Wirkstoffe