Fünfte Verordnung zur Änderung der Rind- und Schaffleisch-Erzeugerprämienverordnung (G-SIG: 12021085)
Zur Minderung des Verwaltungsaufwandes wird eine Mindestzahl Tiere je Antrag eingeführt. Aufhebung des Datums des Außerkrafttretens der 4. VO zur Änderung der Rind- und Schaffleisch-ErzeugerprämienVO