Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung (G-SIG: 12021328)
Anpassung der Höchstmengenregelungen für Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln, die keine Pflanzenschutzmittel sind, an den Stand der Entwicklungen. Herabsetzung der Höchstmengen bei 55 genannten Wirkstoffen auf die Höhe des generell anzuwendenden Wertes von 0,01 mg/kg