Fünfte Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (G-SIG: 09021258)
Verlängerung der Fristen für vorläufig zugelassene Inhaltsstoffe um ein Jahr bis zum 31.12.82
Verlängerung der Fristen für vorläufig zugelassene Inhaltsstoffe um ein Jahr bis zum 31.12.82