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← 🇩🇪 Bundestag/RECHTSVERORDNUNGdip-76451

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Stage enactedUpdated 16d ago

Umsetzung von EU-Recht durch Anpassung an die neue Ausnahme im Anhang IV der RoHS-Richtlinie: Verlängerung der Ausnahmen von Stoffbeschränkungen für Blei, Cadmium und sechswertiges Chrom in wiederverwendeten Ersatzteilen bestimmter Geräte der Medizintechnik und Einführung einer neuen Ausnahme für polybromierte Diphenylether (PBDE), Gestattung der Verwendung von Ersatzteilen aus nicht bereits in der EU in Verkehr gebrachten Geräten, Befristung der Regelung für In-vitro-Diagnostika bis 21.07.2023, andere medizinische Geräte bis 21.07.2021 sowie Elektronenmikroskope und deren Zubehör bis 21.07.2024;<br /> Änderung § 3 Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung<br /> <br /> Bezug: Delegierte Richtlinie (EU) 2016/585 vom 12. Februar 2016 zur Änderung - zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt - des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU bezüglich einer Ausnahmeregelung für Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Ersatzteilen, die aus medizinischen Geräten oder Elektronenmikroskopen ausgebaut und für die Reparatur oder Wiederinstandsetzung von derartigen Geräten oder Mikroskopen verwendet werden (ABl. L 101, 06.04.2016, S. 12)