Fünfte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz (G-SIG: 00021185)
Änderung des §14 Abs.1, der das gemeinschaftliche Versandverfahren bei der Ausfuhr unversteuerten Bieres vorschreibt. An die Stelle inzwischen aufgehobener Verordnungen (EWG) und Übereinkommen, die Bestandteil der BierStDB sind, treten die neu erlassenen bzw. geänderten Fassungen.