Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
Erlaubnis für britische Staatsangehörige nach einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zur Ausübung jeder Beschäftigung unabhängig ihrer Qualifikation und dem Sitz des Arbeitgebers, kein Zustimmungserfordernis durch die Bundesagentur für Arbeit, Schaffung eines privilegierten Arbeitsmarktzugangs wie für Staatsangehörige wichtiger Handelspartner