Fünf Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Sofortprogramm für Barrierefreiheit und gegen Diskriminierung
Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention: Angleichung des Behinderungsbegriffs, Verankerung des Rechts auf Verständigung, Information und Bescheide in leichter Sprache im Sinne umfassender Barrierefreiheit; Aufnahme der Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Tatbestand der Benachteiligung, Ausweitung des Schutzes vor Benachteiligung auf alle im AGG genannten Bereiche des Zivilrechts