Führung von Vertrauenspersonen bei Bundesbehörden der Polizei, Zoll und Polizeien der Länder
Führung von V-Personen durch BKA, Bundespolizei oder Zoll: Anzahl, Rechtsgrundlage, Informationsaustausch zwischen den Behörden, Einsatz im Ausland, V-Personen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft, Zusicherung von Straffreiheit (Deliktarten), Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von V-Personen, behördeninterne Kontrollinstanzen, Richtlinien, Erörterung auf der Innenministerkonferenz<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)