Fuß- und Radverkehr sicherer machen - Sichtfelderweiterung für Fahrerkabinen von LKW und Abbiegeassistenzsysteme verpflichtend einführen
Verpflichtend vorgeschriebene Maßnahmen im Rahmen der EU-Typgenehmigungverordnung: EU-weite Ausstattung der Fahrerkabinen von Neufahrzeugen (LKW und Nutzfahrzeuge) ab 3,5 Tonnen mit bodentiefen Fenstern zur Sichtfelderweiterung, der Fahrzeugklassen N2 und N3 mit ergänzenden Abbiegeassistenzsystemen sowie Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen, umgehende nationale Regelung mit demselben Zweck, weitere fahrzeugtechnische Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Fuß- und Radverkehr